Probst Gerald Goesche leitet in Berlin das Instituts St. Philipp Neri – eine Organisation, die sich gegen einen von ihr diagnostizierten „offensichtlichen Verfall des Glaubens in Gesellschaft und Kirche und die zunehmende Polarisierung zwischen unterschiedlichen innerkirchlichen Denkrichtungen“ wendet. Das Institut wolle dem „Zeitgeist und seinen Banalisierungstendenzen“ nicht nachgeben und stattdessen „die Pflege der katholischen Tradition mit einer der Zeit gemäßen Pastoral verbinden“ (siehe auch: Tridentinischer Ritus).
Dazu passt, dass Goesche sechs Jahre lang für die Piusbruderschaft tätig war. Er ist zwar weiterhin römisch-katholischer Priester, untersteht aber nicht dem Erzbischof von Berlin, Heiner Koch, weil das Institut St. Philipp Neri eine „Gesellschaft päpstlichen Rechts“ ist und deswegen nur der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens (also dem Vatikan) unterstehen.
Im April 2020 klagte er beim Verwaltungsgericht Berlin gegen das Verbot, während der COVID-19-Pandemie in Deutschland öffentliche Gottesdienste zu feiern, und forderte die Erlaubnis für Messen bis zu 50 Teilnehmern. Zugleich spendete er ungeschützt die Mundkommunion. Die katholische Kirche in Deutschland distanzierte sich von der Klage. Diese wurde am 7. April 2020 abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am 9. April 2020 das Versammlungsverbot unter Hinweis auf das hohe Risiko weiterer Infektionen durch den Erreger SARS-CoV‑2.[4] Am 10. April 2020 bestätigte das Bundesverfassungsgericht allgemein das Versammlungsverbot, der Schutz von Leib und Leben genieße Vorrang vor der Glaubensfreiheit, auch wenn überaus schwerwiegend in diese eingegriffen werde.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerald_Goesche
Gegen diese Entscheidung klagt Goesche vor dem Bundesverfassungsgericht, aber das lehnte den Eilantrag ab.
So unterläuft Probst Goesche das Gerichtsurteil
Das hindert Goesche aber nicht, sein Spiel weiterzuspielen – nach seinen eigenen Regeln. Auf der Homepage kündigte er an, am Ostersonntag und Ostermontag in der offenen Kirche die Kommunion auszuteilen:
Probst Goesche scheint wohl der Ansicht zu sein, die Kommunionausteilung sei keine gottesdienstliche Handlung, somit auch kein Gottesdienst – und deswegen vom Verbot nicht betroffen.
In mehreren Interviews erklärte er, dass er grundsätzlich keine Handkommunion gebe („Wenn man hier ist, hält man sich an den Hausbrauch“). Weil ihn nicht einmal COVID-19 zum Umdenken bewegen konnte – noch vor ein paar Tagen spendete er in seiner Kirche die Mundkommunion –, ist damit zu rechnen, dass er das auch heute und morgen so praktizieren wird.
Da hat wohl jemand etwas nicht verstanden…
Jesus hat uns seinen Leib und sein Blut geschenkt. Es bleibt ein Geschenk – auf das der Beschenkte keinen einklagbaren Anspruch hat. Sein Wort „Tut dies zu meinem Gedächtnis!“ ist eine Einladung, kein Befehl, der um jeden Preis – die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer – zu befolgen ist!
- Wie kann jemand ernsthaft glauben, Jesus erwarte von uns, sich und andere der Gefahr einer potentiell tödlichen Virus-Infektion auszusetzen, um seine Auferstehung zu feiern?
- Wie egoistisch ist es, seinen eigenen „Rechtsanspruch“ auf die Kommunion auf Kosten der Gemeinschaft durchzusetzen?
- Wie kommt jemand auf die Idee, es könne nur Ostern werden, wenn man die Kommunion empfangen habe?
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Wird das Recht zu Unrecht wird Widerstand zur Pflicht. Leider gab es nur wenige solch mutige Priester bzw. Bischöfe. Und danach sind die Kirchen noch leerer, als sie vorher schon waren.