Der deutsche Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat das Vorgehen beim kirchlichen Reformdialog Synodaler Weg mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 verglichen.
„In einem suizidartigen Prozess hat die Mehrheit entschieden, dass ihre Entscheidungen gültig sind, auch wenn sie der katholischen Lehre widersprechen“, sagte der frühere Präfekt der römischen Glaubenskongregation dem kanadischen Portal LifeSiteNews.
https://www.deutschlandfunk.de/synodaler-weg-kardinal-mueller-zieht-vergleich-mit.1939.de.html
Müller ergänzte: „So war es, als die Weimarer Verfassung durch das Ermächtigungsgesetz aufgehoben wurde. Eine selbsternannte Versammlung, die weder von Gott noch von dem Volk autorisiert ist, das sie vertreten soll, hebt die Verfassung der Kirche göttlichen Rechts auf, die auf dem Wort Gottes in Schrift und Überlieferung beruht.“
Eigentlich erübrigt sich jeder Kommentar. Dennoch ein Hinweis:
Hier meint Müller nicht speziell die „Ketzer“ und „Häretiker“ vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken, die am Synodalen Prozess beteiligt sind – und die er schon seit seiner Zeit als Regensburger Bischof heftig bekämpft hat; dieses vernichtende Urteil richtet sich auch an seine Kollegen, denn die Gesamtheit der Deutschen Bischofskonferenz hatte beschlossen, den Synodalen Weg zu gehen.
Nun könnte man eigentlich erwarten, dass die so gescholtenen Bischöfe heftig widersprechen. Davon war leider nichts zu hören. Ich fand im Internet nur einen Bischof, der sich dazu äußerte. Würzburger Bischof Franz Jung sagte: „Ich hab schon öfter gesagt, man soll die nächsten 100 Jahre jeglichen Vergleich mit der Nazi-Zeit lassen, das geht immer schief. Diese ganzen Vergleiche mit der Nazizeit sind wenig hilfreich.“
Wenn man weiß, dass dieser Gerhard Ludwig Müller fünf Jahre lang Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre (frühere Bezeichnung: „Heilige Inquisition“) war und als Kardinal an der Wahl des nächsten Papstes beteiligt sein wird, kann einem das Gruseln kommen.
P.S.: Wenn Sie mehr über das „Ermächtigungsgesetz“ wissen wollen, schauen Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz
Diese Behauptung von Müller „In einem suizidartigen Prozess hat die Mehrheit entschieden, dass ihre Entscheidungen gültig sind, auch wenn sie der katholischen Lehre widersprechen“ ist schon in der Sache falsch, weil der synodale Weg kein Gremium ist, das die katholische Lehre definieren oder umdeuten KANN. Und der Nazi-Vergleich ist ohnehin in der Sache falsch. Vielleicht sollte Herr Müller es auch erwähnen, dass es u.a. die katholische Zentrumspartei war, die dem Ermächtigungsgesetz zustimmte.
Warum haben die Bischöfe dann nicht lauter dagegen protestiert? Ich habe meinen Bischof – den Hamburger Erzbischof Stefan Heße – deswegen angeschrieben, habe aber (erwartungsgemäß) keine Antwort bekommen. Na ja, er hat sicher auch so genug zu tun…
Ich denke, die anderen Bischöfe haben dagegen nicht protestiert, weil es in der Abwägung wenig sinnvoll ist. Denn zum Einen würde es öffentlich Uneinigkeit demonstrieren. Zum Anderen geht der jetzige Einfluss von Kardinal Müller gegen Null. Warum also sollte man näher auf ihn eingehen?
Es wäre dringend nötig, UNEINIGKEIT mit Müller zu demonstrieren! Denn das Schweigen kann also Zustimmung seiner Thesen betrachtet werden! Einigkeit auf Kosten der Wahrheit geht überhaupt nicht!
Außerdem stimmt es nicht, dass Müllers Einfluss gegen Null geht. Er ist zwar nicht mehr Präfekt der Glaubenskongregation, aber immer noch Bischof, immer noch Kardinal (kann also den nächsten Papst mitwählen) und genießt bei den erzkonservativen Kreisen mehr Ansehen als Papst Franziskus!