Wussten Sie, dass die Todesstrafe im Vatikan erst 1967 unter Paul VI. abgeschafft wurde?
Das Großherzogtum Toskana hatte die Todesstrafe schon im Jahre 1786 abgeschafft – fast zweihundert Jahre früher! Dafür, dass die Päpste immer wieder den Schutz des Lebens betonen, hat es lange gedauert, ihn auch in der vatikanischen Verfassung zu verankern.
Immerhin liegt die letzte Hinrichtung im Kirchenstaat noch etwas länger zurück. Sie wurde am 24.11.1866 auf Anweisung von Pius IX. (1846–1878) per Guillotine vollstreckt. Zwei revolutionäre Maurer – Guiseppe Monti und Gaetano Tognetti hatten in einer päpstlichen Kaserne Pulverfässer gezündet und somit 23 Soldaten und zwei Zivilisten getötet. Das Recht auf Verteidigung durch einen Anwalt wurde ihnen nicht gewährt.
(Am 03.09.2000 wurde Pius IX. von Papst Johannes Paul II. seliggesprochen.)
Noch ein paar Jahre länger dauerte es, bis die Ablehnung der Todesstrafe auch in den Katechismus gelangte. Bis dahin sah das Lehramt nämlich durchaus noch Ausnahmen vor. Erst im Jahre 2018 hat Papst Franziskus den Absatz 2267 des Katechismus geändert – 232 Jahre nachdem Leopold II., Großherzog der Toscana, die Todesstrafe in seinem Land abgeschafft hat.