Wenn die Kirche ihren Ehrenamtlichen Hilfe verweigert
Wo Menschen zusammenleben und ‑arbeiten, kann es zu Konflikten kommen – auch innerhalb der Kirche, das ist ganz menschlich. Allerdings kann die Hierarchie speziell in der katholischen Kirche die Aufarbeitung von Konflikten erschweren. Schließlich hat der Pfarrer – innerhalb seiner Pfarrei – „alle Rechte und Befugnisse“ (CIC Can. 507 § 2).
Aber das Bistum hilft den Ehrenamtlichen, wenn es Probleme gibt, die in der Pfarrei nicht geklärt werden können. Im Erzbistum Hamburg unterzeichnete der damalige Erzbischof Dr. Werner Thissen 2008 die
„Rahmenordnung für ehrenamtliche Mitarbeit im Erzbistum Hamburg“
Darin heißt es:
Zur Klärung von Beschwerden, die vor Ort nicht gelöst werden können, wird auf der
Rahmenordnung für ehrenamtliche Mitarbeit im Erzbistum Hamburg
diözesanen Ebene eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner benannt.
§4 (1), Absatz i
Das ist natürlich sehr erfreulich.
Außer wenn man versucht, diese Ansprechpartnerin oder diesen Ansprechpartner zu sprechen. Die gibt es nämlich nicht. Wer danach fragt, macht sich nicht beliebt.
In diesem konkreten Fall fing es mit dem damaligen Pfarrer an, der mir beim Kirchenkaffee mitteilte, dass er die Zusammenarbeit mit mir beende. Einen Grund dafür zu nennen lehnte er (mit stetig steigender Aggressivität) ab. Nach fünfzehn Jahren ehrenamtlicher Arbeit – u.a. als Mitglied im Pfarrgemeinderat und im Ausschuss für Liturgie und Ökumene, als Vorsitzender im Öffentlichkeitsausschuss (aber auch außerhalb von Gremien) – wollte ich das natürlich nicht hinnehmen. Also wandte ich mich Hilfe suchend an das Erzbistum Hamburg.
So begann eine Odyssee durch die Abteilungen und Referate des Generalvikariats, die auch nach fünf Jahren nicht beendet ist. Ich habe mir die Mühe gemacht, anhand des E‑Mail-Verkehrs die Reise von Pontius zu Pilatus zu rekonstruieren.
Damit Sie den Überblick über die (weitgehend) anonymisierten Personen nicht verlieren, hier ein Teil der beteiligten Personen in der Reihenfolge ihres Auftritts:
Herr A. | damaliger Pfarrer meiner Pfarrei |
Frau B. | Mitarbeiterin der Abteilung Kirchen |
Herr C. | Personalreferent und Regens |
Frau D. | „Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt“ (KDA) der evang.-lutherischen Nordkirche |
Frau E. | Sekretariat des Generalvikars |
Herr F. | Generalvikar des Erzbistums Hamburg |
Herr G. | Referent des Generalvikars |
Herr H. | Personalreferent u. stellv. Generalvikar |
Erzbischof Stefan Heße | |
Frau I. | Mitarbeiterin der Rechtsabteilung des Generalvikariats |
Frau J. | Pastorale Dienststelle, Referat Engagementförderung |
Frau K. | Pastorale Dienststelle, Fachstelle ehrenamtliches Engagement |
Hier das Protokoll meiner Reise auf den Spuren der „Rahmenordnung“:
Feb. 2016 | Anruf bei Frau B. (Generalvikariat, Abteilung Kirchengemeinden): Wer im Erzbistum kann mir beim Thema Mobbing helfen? |
Frau B. verspricht, sie werde sich erkundigen. Sie meldet sich aber nicht wieder. | |
19.02.2016 | Nachfrage per Mail an Frau B. Keine Antwort. |
04.03.2016 | Zwei Wochen später: Nachfrage an Frau B. |
04.03.2016 | Telefonische Antwort von Frau B.: Sie habe z.Zt. viel zu tun; ich müsse mich noch etwas gedulden. „Wenn Sie mir keine Ansprechperson nennen können, soll ich mich dann an den Erzbischof wenden?“ „Das können Sie machen, wenn es Ihnen Spaß macht!“ |
07.03.2016 | Anfrage an Herrn C. (Personalreferent im Erzbistum): Wer kennt sich in der Mobbing-Beratung aus? |
07.03.2016 | Automatische Abwesenheitsnotiz. |
08.03.2016 | Vorschlag an Erzbischof Heße, eine Mobbing-Beratungsstelle nach dem Vorbild anderer Bistümer (z.B. Aachen, Bamberg, Essen, Hildesheim, Rottenburg-Stuttgart, Passau) einzurichten. Keine Reaktion. |
08.03.2016 | Frau B.: Zuständig sei Frau D. von der ev.-luth. Nordkirche, Abteilung „Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt“ (KDA) der eine Mobbing- und Konflikt-Hotline anbietet. |
09.03.2016 | Personalreferent C. verweist ebenfalls auf Frau D. vom KDA. |
Ich telefoniere mit Frau D. vom KDA. Sie sagte selbst, sie könne nicht helfen, 1. weil der KDA speziell für Hauptamtliche (der evangelischen Kirche) tätig sei und 2. weil der KDA Pfarrer A. nicht zwingen könne, mit mir zu reden. | |
15.03.2016 | Frau E. (Sekretariat des Generalvikars) schreibt, der Erzbischof habe mein Schreiben an Generalvikar F. weitergeleitet, der sich bei mir melden werde. Tut er aber nicht. |
27.04.2016 | Sechs Wochen später: Nachfrage an Generalvikar F. |
27.04.2016 | Automatische Abwesenheitsnotiz. |
25.05.2016 | Vier Wochen später: Nachfrage an Generalvikar F. |
01.06.2016 | Herr G. (Referent des Generalvikars): Das Generalvikariat könne nur als letzte Eskalationsstufe in eine Schlichtung einsteigen. Er schlägt vor, eine neutrale Vertrauensperson vor Ort zu bitten, die Vermittlung der Angelegenheit zu übernehmen. |
05.06.2016 | Mail mit ausführlicher Erklärung der Probleme an Herrn G. – Zwei konkrete Fragen: 1. Wenn mein Pfarrer die Zusammenarbeit mir beendet, habe ich dann das Recht, den Grund dafür zu erfahren? 2. Wenn der Pfarrer darüber nicht sprechen will, was soll ich dann tun? |
13.06.2016 | Herr G. empfiehlt mir ebenfalls Frau D. vom evangelischen „Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt“ (KDA). Auf meine Fragen antwortet er nicht. |
14.06.2016 | Ich erkläre Herrn G., warum der KDA nicht helfen kann, und bitte erneut um Hilfe. |
21.06.2016 | Eine Woche später: Nachfrage bei Herrn G.: Sind meine E‑Mails nicht angekommen? |
21.06.2016 | Herr G. empfiehlt mir erneut, vor Ort eine Vertrauensperson zu suchen, die ein Gespräch zwischen dem Pfarrer und mir vermittelnd begleitet. „Von hier aus kann ich dies nicht machen.“ |
21.06.2016 | Ich wiederhole meine Fragen vom 05.06.2016. |
24.06.2016 | Herr G.: „Das können wir nicht leisten. Das ist eine Angelegenheit der Pfarrei und kann auch nur in dieser geklärt werden.“ |
24.06.2016 | Hinweis an Herrn G., dass das meine Fragen nicht beantwortet. |
24.06.2016 | Automatische Abwesenheitsnotiz. |
24.06.2016 | Herr G.: „Wir aus dem Generalvikariat können uns nicht in Angelegenheiten, die auf Pfarreiebene geklärt werden müssen, einschalten.“ Er empfiehlt mir, mich an meinen PGR zu wenden. |
24.06.2016 | Erneute Erklärung an Herrn G., dass das meine Fragen nicht beantwortet. Keine Reaktion. |
10.11.2016 | Nach dem Märtyrer-Gedenkgottesdienst in Lübeck sprach ich Erzbischof Stefan Heße auf das Thema Mobbing-Beratung an. Er will dazu nichts sagen, verweist mich an Generalvikar F. |
13.11.2016 | Anfrage per Mail an Generalvikar F. |
16.11.2016 | Generalvikar F.: „Es liegt in der Hoheit der Pfarrei, wie sie Ehrenamtliche begleitet. Da mischen wir uns als Erzbistum nicht ein.“ |
16.11.2016 | Ich weise den Generalvikar auf die oben genannte „Rahmenordnung“ hin, in der Ehrenamtlichen Hilfe vom Erzbistum zugesagt wird. |
16.11.2016 | Automatische Abwesenheitsnotiz von Herrn G. (Referent des Generalvikars). |
13.12.2016 | Vier Wochen später: Nachfrage an Erzbischof Heße; Kopie an Generalvikar F., Personalreferent H. und Herrn G. Keine Reaktion. |
17.10.2018 | Okay, das werde ich machen! Erneute Anfrage an Generalvikar F. (jetzt ist es raus: es handelt sich um Ansgar Thim). |
18.10.2018 | Herr F: „Wir werden Ihnen nach einer angemessenen Zeit der Bearbeitung eine Antwort geben.“ |
24.10.2018 | Anruf in der Rechtsabteilung des Erzbistum zur Gültigkeit der „Rahmenordnung“. Frau I. (Rechtsabteilung) verweist mich an Frau J. (Pastorale Dienststelle, Referat Engagementförderung). |
24.10.2018 | Frau J. verweist mich an Frau K. (Fachstelle ehrenamtliches Engagement), bietet mir aber auch ein persönliches Gespräch an. |
24.10.2018 | Anfrage beim Generalvikar F. nach dem Stand der Bearbeitung. |
24.10.2018 | Generalvikar F: „Sie können sich vorstellen, dass wir im Rahmen unseres Sanierungsprozesses viele andere Probleme auch zu bearbeiten haben.“ |
25.10.2018 | E‑Mail an Frau J. mit Erklärungen zu meinem Anliegen. |
26.10.2018 | Frau J. vereinbart mit mir einen Gesprächstermin im Erzbistum. |
01.11.2018 | Etwas einstündiges, sehr angenehm verlaufendes Gespräch mit Frau J. in Räumen des Generalvikariats in Hamburg. Sie versteht und unterstützt mein Anliegen, meint aber, dass Pfarrer A. nach dem Wechsel seiner Pfarrstelle nicht mehr verpflichtet sei, mit mir zu reden. |
05.11.2018 | Herr H. (Personalreferent u. stellv. Generalvikar) teilt mir mit, dass sich der evangelische „Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt“ (KDA) nur um Hauptamtliche kümmern könne. (Das weiß ich seit März 2016…) „Ich werde mich bemühen, mit der Leitung der Pastoralen Dienststelle dieses Thema besprechen.“ |
07.11.2018 | Ich weiß, dass ich Pfarrer A. drei Tage später bei einem Gedenktgottesdienst begegnen werden. Deswegen bitte ich Herrn H., Pfarrer A. zu ermuntern, mit mir zu sprechen. |
07.11.2018 | Herr H.: „Herzlichen Dank für Ihre Mail und die ausführliche Schilderung des Vorfalls, der war mir nicht bekannt. (…) Ich denke, dass es nicht gut wäre, ihn unverhofft anzusprechen. Mir wäre ein vereinbartes Gespräch lieber, auf das sich jeder vorbereiten kann.“ Eine gute Idee – die er aber nie wieder aufgreifen wird. |
09.11.2018 | Ausführliche Antwort von Frau J. zu meinem Rückblick auf das gemeinsame Gespräch im Generalvikariat. Aber: „Ich bin nicht in der Rolle einer Vermittlerin.“ |
22.11.2018 | Ich bitte Frau J. noch einmal, Pfarrer A. davon zu überzeugen, mir die Gründe für meinen Rauswurf zu nennen. |
26.11.2018 | Herr H. teilt mir, dass künftig Frau J. meine Beschwerde bearbeiten werde. (Ich weiß – das tut sie doch bereits!) |
26.11.2018 | Frau J.: Sie sei jetzt offiziell mit dem Fall beauftrag und werde mit Pfarrer A. über seine Gründe sprechen und sie mir mitteilen. |
07.01.2019 | Sechs Wochen später: Nachfrage an Frau J.: Was ist aus dem Gespräch geworden? |
07.01.2019 | Frau J. sagt, dass sie mit Pfarrer A. gesprochen habe und schlägt ein neues Treffen mit mir vor. (Sie bietet sogar an, dafür nach Lübeck zu kommen!) |
23.01.2019 | Bei einem persönlichen Gespräch im Generalvikariat berichtet Frau J. von der Unterredung mit Pfarrer A. Er weigere sich weiterhin, mit mir zu sprechen, nannte aber ihr den (angeblichen) Grund für meinen Rauswurf. Ich erklärte ihr, dass das gelogen ist – was ich ihr auch leicht beweisen kann. Frau J. bedauerte, mir nicht weiterhelfen zu können – sie könne Pfarrer A. nicht zwingen, mit mir zu reden, sagte aber, dass im GV an der Errichtung eines „Beschwerdemanagements“ gearbeitet werde. |
18.08.2019 | Acht Monate später Nachfrage an Frau J.: Wie ist der Stand beim „Beschwerdemanagement“? |
Frau J.: Das Thema sei in Arbeit. | |
05.03.2020 | Sieben Monate später Nachfrage an Frau J.: Wie ist der Stand beim „Beschwerdemanagement“? |
05.03.2020 | Frau J.: Das Thema sei in Arbeit; es liege jetzt beim Generalvikar. |
15.12.2020 | Neun Monate später Nachfrage an Frau J.: Wie ist der Stand beim „Beschwerdemanagement“? |
15.12.2020 | Frau J.: Das Thema sei in Arbeit. Bis zum 31.03.2021 solle eine „Verwaltungsrichtlinie“ in Kraft gesetzt werden. |
04.06.2021 | Sieben Monate später Nachfrage an Frau Frau J.: Wie ist der Stand beim „Beschwerdemanagement“? |
04.06.2021 | Frau J.: Bis zum 30.06.2021 solle ein Konzept erstellt werden. Eine Ansprechperson könne sie mir noch nicht nennen. |
18.06.2021 | Nachfrage bei Generalvikar F.: Was ist aus der Verwaltungsrichtlinie für das Beschwerdemanagement geworden? Wer ist Ansprechpartner für mich? Keine Reaktion. |
28.06.2021 | Identische Nachfrage an Generalvikar F. |
30.06.2021 | Frau E. (Sekretariat des Generalvikars): Der Generalvikar sei bis Mitte Juli im Urlaub und werde sich anschließend melden. Tut er aber nicht. |
27.07.2021 | Vier Wochen später: Identische Nachfrage an Generalvikar F. |
27.07.2021 | Generalvikar F.: Wegen Corona und die Situation um Erzbischof Heße könne manches leider momentan nicht so schnell entschieden werden. Meine Angelegenheit solle zunächst innerhalb der Pfarrei geklärt werden. „Wenn es Verfehlungen von Hauptamtlichen/Geistlichen geben sollte, sind diese bitte in der Personalabteilung anzuzeigen.“ |
29.07.2021 | Ich weise den Generalvikar auf die „Rahmenordnung“ hin, die bereits 2008 eine Ansprechperson auf Bistumsebene versprochen hat – und darauf, dass der Leiter der Personalabteilung mir schon am 26.11.2018 mitteilte, dass er dafür nicht zuständig sei. Keine Reaktion. |
15.10.2021 | Knapp drei Monate später: Hinweis an Generalvikar F. und den Leiter der Personabteilung Herrn H. auf die „Rahmenordnung für ehrenamtliche Mitarbeit im Erzbistum Hamburg“. Keine Reaktion. |
19.10.2021 | Nachfrage an Herrn F. und Herrn H. – diesmal etwas konkreter als Fragen formuliert: Ist die Rahmenordnung noch gültig? Gilt sie auch in meinem Fall? Keine Reaktion. |
20.10.2021 | Generalvikar F.: „Die Reglung der Rahmenordnung für ehrenamtlichen Mitarbeit im Erzbistum Hamburg gilt für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“ (Wirklich? Ist das so…?) „Wir sind derzeit dabei einen Ombudsstelle einzurichten.“ (Ich weiß…!) Geplanter Termin: Frühjahr 2022. Keine Antwort auf meine Fragen. |
20.10.2021 | Erneute Nachfrage an Personalreferent H. (in Kopie u.a. an Erzbischof Heße): Ist die Rahmenordnung noch gültig? Gilt sie auch in meinem Fall? Keine Reaktion. |
26.10.2021 | E‑Mail an Erzbischof Heße: Ich schreibe ihm, dass er selbst am 10.11.2016 gebeten hatte, ich solle mich an Generalvikar F. wenden, dass die Angelegenheit aber trotz vieler Nachfragen nicht geklärt sei. Ich frage konkret nach der „Rahmenordnung für Ehrenamtliche Mitarbeit“. Keine Reaktion. |
02.11.2021 | Identische E‑Mail an Erzbischof Heße. Keine Reaktion. |
05.11.2021 | Noch eine E‑Mail an Erzbischof Heße, diesmal ganz knapp mit drei ganz konkreten Fragen. Gesendet mit „hoher Priorität“. Keine Reaktion. |
Ich hatte dann auch noch versucht, mit Hilfe eines Leserbriefs in der Bistumszeitung eine Antwort aus dem Generalvikariat herauszulocken:
Darauf bekam ich zwar viele – durchweg positive! – Reaktionen (andere Menschen scheinen ähnliche Erfahrungen gemacht zu haben), aber keine aus dem Generalvikariat.
Wozu dieser Aufwand?
Sie fragen sich wahrscheinlich kopfschüttelnd, warum ich seit fünfeinhalb Jahren an dieser Sache dran bin, obwohl doch sowohl Pfarrer A. als auch die Verantwortlichen im Generalvikariat ganz deutlich gemacht haben, dass sie kein Interesse an einer Klärung haben.
Sie haben natürlich recht.
Aber es geht längst nicht mehr allein um die Frage, warum mich Pfarrer A. rausgeschmissen hat. Es geht insbesondere darum, dass sich das Erzbistum mit einer „Rahmenordnung“ schmückt („Schaut her, wie sehr uns die Ehrenamtlichen am Herzen liegen!“), aber gar nicht daran denkt, deren Zusagen an die Ehrenamtlichen einzulösen.
In der Präambel wird in schwülstigen Worten das Ehrenamt gepriesen:
Als Mitglieder des Volkes Gottes sind sie dem Heilswillen Gottes verpflichtet und sollen in Wort und Tat das Evangelium verkünden. Vor aller Unterscheidung und hierarchischer Strukturierung in der Kirche haben alle Glaubenden Anteil am Priestertum Jesu Christi und eine gemeinsame Verantwortung für die Sendung der Kirche als universales Heilssakrament.
Ehrenamtliches Engagement ist lebendiger Ausdruck dieses gemeinsamen Priestertums; die Mitwirkung an der Sendung der Kirche geschieht unter der Leitung des besonderen Priestertums des kirchlichen Amtes, wird von ihm gefördert und begleitet.
Da sind die Ehrenamtlichen „Mitglieder des Volkes Gottes“, die „in Wort und Tat das Evangelium verkünden“, die „Anteil am Priestertum Jesu Christi“ haben, mit „Verantwortung für die Sendung der Kirche als universales Heilssakrament“.
Wenn sie aber etwas wollen, dann werden sie hauptsächlich als Störfaktor wahrgenommen.
Die Einstellung gegenüber den Ehrenamtlichen ist wohl eher so, wie es Lukas beschreibt:
Wenn ihr alles getan habt, was euch befohlen wurde, sollt ihr sagen:
Lukas 17,10
Wir sind unnütze Knechte; wir haben nur unsere Schuldigkeit getan.
Ich bin vielleicht der einzige Ehrenamtliche im ganzen Erzbistum, der auch nach über fünf Jahren noch nicht aufgegeben hat zu fragen. Aber ich bin ganz sicher nicht der einzige, der sich beim Versuch, Hilfe zu bekommen, eine blutige Nase geholt hat. Deswegen steht mein konkreter Fall für all die anderen Ehrenamtlichen, die an der „Führungsetage“ der Kirche gescheitert sind.
Der Kirche laufen nicht nur die Gläubigen davon, sondern auch die Ehrenamtlichen, ohne die Kirche gar nicht mehr vorstellbar ist (wie sie in Sonntagsreden immer wieder betont). Wenn die Kirche nicht merkt, dass sie selbst maßgeblich daran schuld ist, hat sie ein Problem.
Vielleicht liest das ja der eine oder die andere Verantwortliche im Erzbistum und zieht daraus die richtigen Schlüsse…
Lesenswert:
„Man muss sich in der Kirche über den Pfarrer beschweren können“ von P. Klaus Mertes SJ
und „Vergesst den Ehrenamtsbegriff“ von Rainer Bucher.
Einfach traurig.
Eine Rahmenordnung, die nur zum guten Schein
existiert, ist natürlich Panne! Aber so ein Flop spricht sich schnell herum.
Den eigentlichen Grund, warum der damalige Pfarrer nicht mehr mit Ihnen zusammenarbeiten wollte, haben Sie nirgendwo genannt. Was war es eigentlich?
An einem Streit ist oft nicht nur die eine Seite schuld. Nur mal angenommen, kann es sein, dass sie kein einfacher Zeitgenosse sind?
Den Grund für die Probleme mit dem Pfarrer zu schildern, würde den Rahmen sprengen; es geht mir hier nur um das (nicht vorhandene) Beschwerdemanagement des Erzbistums.
Ja, vielleicht bin ich „kein einfacher Zeitgenosse“. Das kann ja aber kein Grund sein, mir die Hilfe (die das Erzbistum allen Ehrenamtlichen schriftlich zugesagt hat) zu verweigern.
Ja, stimmt, das kann nicht sein.